Offene Erdverlegung

Offene Erdverlegung

Offene Erdverlegung

Die offene Bauweise ist charakterisiert durch Ausheben eines Grabens, Verlegen der Leitung im Schutze einer Böschung oder eines Verbaus und anschließende Verfüllung des Grabens. Damit verbunden sind hohe direkte Kosten bei der Ausführung sowie indirekte Kosten, deren Werte teilweise sehr schwierig zu erfassen sind. Sie fallen vor allem im sozialen Bereich an und sind u. a. Lärm- und Emissionsbelastungen, Verkehrsbeeinträchtigungen, Unfallgefahren [vgl. Arbeitshilfen Abwasser].

Rohrleitungen sind technische Konstruktionen, bei denen das Tragsystem Rohr / Boden, durch das Zusammenwirken von Bauteilen, Einbettung und Verfüllung die Grundlage für Stand- und Betriebssicherheit ist. Die zugelieferten Teile, wie Rohre, Formstücke und Dichtmittel, zusammen mit der vor Ort zu erbringenden Leistung, wie Bettung, Herstellung der Rohrverbindung, Seiten- und Hauptverfüllung, sind wichtige Faktoren, damit die bestimmungs-gemäße Funktion des Bauwerks sichergestellt wird.

Vor Beginn der Bauausführung muss die Tragfähigkeit einer Rohrleitung in Übereinstimmung mit DIN EN 752 und DIN EN 1295 nachgewiesen werden. Das Zutreffen der Lastannahmen ist währen der Ausführung durch die Bauüberwachung laufend zu kontrollieren bzw. abzusichern. Bei Änderung der de Ausführung ist gegebenenfalls ein neuer statischer Nachweis mit geänderten Lastannahmen zu führen. Die Lastannahmen werden z. B. von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Unterschied zwischen der ausgeführten Grabenbreite und der Berechnungsgrabenbreite,
  • Unterschied zwischen der ausgeführten Grabentiefe und der Berechnungsgrabentiefe,
  • Art des Grabenverbaus und Auswirkungen seiner Entfernung,
  • Verdichtungsgrad in der Leitungszone,
  • Verdichtungsgrad in der Hauptverfüllung,
  • Rohrbettung und Grabensohle,
  • Baustellenverkehr und zeitweise Belastung,
  • Bodenarten und Bodenkennwerte,
  • Beschaffenheit des Untergrundes (z. B. durch Frost und Tau, Regen, Schnee, Überflutungen)
  • Grabenform und
  • Grundwasserstand.

     

    Bei Baugruben und Gräben bis 1,25 m Tiefe können die Wände senkrecht angelegt werden, wenn der Boden standfest ist. Bei Baugruben und Gäben bis 1,75 m Tiefe in mindestens steifen, bindigen Böden kann der über 1,25 m liegende Bereich abgeböscht oder verbaut werden.


    Bild: In Anlehnung an DIN 4124


    DIN EN 1610, Ausgabe:1997-10, Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und –kanälen.

    Regelwerk der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA): Arbeitsblatt A 139, Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen - Ergänzungen und Hinweise zu DIN EN 1610.

    DIN EN 752, Ausgabe:2008-04, Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden.

    DIN EN 1295-1, Ausgabe:1997-09, Statische Berechnung von erdverlegten Rohrleitungen unter verschiedenen Belastungsbedingungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen.

    DIN 4124, Ausgabe:2002-10, Baugruben und Gräben – Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Verbau.